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Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung |
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Nun ist es also offiziell: Die Speicherung von
Verbindungsdaten der Telekommunikation ist nicht mit dem deutschen Grundgesetz
vereinbar. Damit entschieden die Karlsruher Richter erneut im Sinne der Kläger (viele
Bürger und Datenschutzverbände, u.a. die AGB). Das Urteil reiht sich damit in
andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein (wie beispielsweise das
Volkszählungsgesetz 1983, das Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 oder
kürzlich dem Urteil zur Online-Durchsuchung). Die Folge ist, dass die
gespeicherten Daten nun „unverzüglich zu löschen“ seien und dass die Regierung
sich nun um ein neues Gesetz bemühen muss, um die Richtlinie der EU zur
Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Kurz nach der Urteilsverkündigung kündigte
bereits Manfred Weber, der Vize-Chef der christlich-konservativen EVP-Fraktion
im Europäischen Parlament an, die bestehende Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung
einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Allerdings schließt das aktuelle Urteil eine
Vorratsdatenspeicherung nicht generell als verfassungswidrig aus. Stattdessen
wurde nur das aktuelle Gesetz (welches weit über die eigentlichen Vorgaben der
EU hinausging) für nichtig erklärt und die Politik aufgefordert, ein neues,
verfassungskonformes Gesetz zu entwerfen. Dabei sollen zwar weiterhin die
Telekommunikationsdaten der Bundesbürger erfasst und gespeichert werden,
allerdings strengeren Vorgaben unterliegen und bei einer Verwendung der Daten
entweder der Betroffene darüber informiert werden oder ein richterlicher
Beschluss notwendig sein.
Vielen Datenschützern geht diese Regel allerdings nicht weit
genug. Sie hätten sich gewünscht, dass sich auch Deutschland gegen die
Richtlinie der EU stellt, wie dies momentan noch in Österreich, Schweden oder
Rumänien der Fall ist. Denn dadurch, dass die Speicherung von Daten aller
Bürger auf Vorrat prinzipiell verfassungskonform ist, wird weiterhin das fiktive
Recht auf Sicherheit dem Grundrecht auf Freiheit vorgezogen. Und die Bürger
geben den Datenschützern recht. Einer am Dienstag vorgestellten infas-Umfrage
zufolge wird die Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt -
kein anderes "Sicherheitsgesetz" stößt auf so starke Ablehnung.
Das Urteil vom Dienstag ist also nur ein kleiner Teilerfolg
in dem Kampf um unsere Bürgerrechte. Deshalb lasst uns das Urteil als eine
Ermutigung sehen, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen. Denn die
Gefahren der Überwachung, ob von staatlicher oder privater Seite (wie beispielsweise
durch Unternehmen wie Google oder facebook) nehmen mit Sicherheit nicht ab. |
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Griechenland wird in eine bargeldlose Gesellschaft umgewandelt |
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Griechenland will ab dem 1.Januar 2011 per Gesetz Bargeld
verbieten. Alle Rechnungen, Zahlungen und Finanztransaktionen über 1.500
Euro
dürfen nur noch elektronischen durchgeführt werden.Unternehmen dürfen
nur noch Rechnungen auf elektronischem Weg
akzeptieren. Begründung: Bekämpfung der Schwarzarbeit und
Steuerhinterziehung.
Ebenfalls eingeführt wird ein
Steuererfassungssystem mit der
Verpflichtung, u.a. alle jährlichen Lebenshaltungskosten anzugeben. Man
wird
beurteilt, wie man lebt und nicht nur welches Einkommen man hat.
Banken werden verpflichtet, alle
Finanztransaktionen in
Echtzeit den Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Steuerbehörenden
haben das
Recht, auf alle Details der Rechnungen online zugreifen zu können.Der
bisherige Briefwechsel auf Papier zwischen
Steuerberatern, Notaren, Anwälten und den Behörden ist nur noch auf dem
elektronischen Weg erlaubt.
In Verbindung mit der bereits eingeführten ID-Karte
mit Chip
ist der Schritt in den totalen Überwachungsstaat vollzogen.
Interessant dabei erscheint, dass Griechenland
Tagungsort
der letzten Bilderberger-Konferenz 2009 war. Offensichtlich nutzt die
NWO die
Krise um eine Gesellschaft durchzusetzen, in der alles über Computer
kontrolliert werden kann. Griechenland scheint der Testfall zu sein.
http://www.alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/02/in-griechenland-wird-in-eine.html . |
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Neue Chips werden durch ein nanotechnologisches Verfahren in
Tinte integriert. Sie werden dadurch wesentlich preiswerter als die
bisherigen
Funketiketten mit Silizium-Chip. Sie können auf beliebige Oberflächen
gedruckt
werden. Die Tinte kann sogar leistungsfähige, aufladbare Nanobatterien
enthalten (Technisches Detail: Papierakkus bewältigen 40.000 Zyklen des
Ladens
und Entladens).
„Die
Kontrolle und Vernetzung von Waren wird damit bedeutend günstiger,
einfacher
und umfassender.“ http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2010_02_04_Chip.php . |
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Drohnen für Schnellfahrer und Müllsünder |
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Drohnen sollen in Großbritannien ab 2012 nicht nur zur
Überwachung von Terroristen und Feinden im Ausland, sondern auch zur Kontrolle
von illegaler Müllentsorgung und dem Beobachten von antisozialem Verhalten von
Autofahrern, Jugendlichen, Demonstranten, Umweltsündern und
landwirtschaftlichen Dieben genutzt werden. Momentane Hindernisse: Lizenzbewilligungen wegen der
Flugsicherheit.
Florian Rötzer: „Terrorismus ist für Sicherheitsfanatiker
nur ein Vorwand, um den Staat stärker zu machen und bislang überwachungsfreie
Bereiche zu reduzieren. Jeder Anschlag, auch jeder gescheiterte, dient dazu,
die Überwachung zu stärken und Techniken zu fördern, die eben diese Transparenz
gewährleisten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/146961 . |
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Er galt als absolut fälschungssicher und er sollte die Bürger Großbritanniens vor den Gefahren des internationalen Terrorismus schützen: Der neue britische Biometrieausweis. Doch genau das Gegenteil ist der Fall, wie sich nun herausstellte. Steven Bogan, Journalist der englischen Boulevardzeitung The Daily Mail, wollte herausfinden, ob das 5,4 Milliarden Projekt der Regierung auch das hält, was versprochen wird; und stieß dabei auf erschreckende Ergebnisse. Zusammen mit dem Hacker Adam Laury kopierte er mit Hilfe eines Mobiltelefons und eines Laptops den Chip innerhalb von Minuten und versah ihn zudem noch mit Zusatzinformationen. Dies würde Terroristen bereits reichen, um falsche Spuren zu legen.
Die letzten Prüfmethoden, die dann noch greifen sollten, versagten anschließend ebenfalls. Zum einen die „Gesichtskontrolle“, die natürlich fehlschlug, da das Foto auf dem Ausweis einfach ausgetauscht worden war. Zweitens der Vergleich der Fingerabdrücke, der sich ebenfalls als kein Hindernis erwies. Denn die Software, die die Abdrücke vergleicht, wurde zum Download im Internet zu finden und konnte von dem Tester „modifiziert“ werden. Die dritte und letzte Sicherheitsschranke, der Abgleich der biometrischen Daten, fiel ebenfalls als Hindernis weg, da ein derartiger Vergleich mit einer Gebühr von 2 Pfund verbunden wäre und sich dies die Sicherheitsbehörden nicht leisten können und wollen.
Es zeigt sich also, dass die neuen Pässe längst nicht so sicher sind wie es immer von Regierungsseite dargestellt wird. Stattdessen weisen sie gravierende Mängel auf und sind somit ein weitaus größeres Sicherheitsrisiko. Es bleibt abzuwarten ob, und wenn ja wie, die Regierung in London reagiert. Wir können hingegen nur hoffen, dass die zuständigen deutschen Behörden diese Sicherheitsmängel ernst nehmen und ihr Vorhaben, derartige Pässe auch in Deutschland einzuführen, noch einmal sehr genau überdenken. Quelle: www.heise.de |
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