| Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung |
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Am heutigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen vorerst gestoppt. In einer einstweiligen Anordnung gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag von acht betroffenen Bürgern (insgesamt haben mehr als 30.000 Bürger geklagt) statt, indem sie bestimmten, dass die erfassten Daten nur zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten genutzt werden dürfen. Diese Anordnung gilt zunächst für ein halbes Jahr (kann dann aber wieder verlängert werden) da mit einer endgültigen Entscheidung frühestens Ende des Jahres gerechnet wird. Somit bleibt das Gesetzt, welches vorsieht, dass sämtliche Verbindungsdaten des Telefon-, Handy-, und E-Mail-Verkehrs sowie Informationen zur Internetnutzung (wann, wie lange, welche Seiten) für ein halbes Jahr gespeichert werden müssen, bis auf weiteres in Kraft Hoffnung auf eine Entscheidung zu Gunsten der Bürger macht allerdings die Aussage der Verfassungsrichter, in welcher sie bestätigen, dass in dem Verkehrsdatenabruf ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses) vorliegt und das dadurch weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen sind. |





