| Bundesgerichtshof bremst die Vorratsdatenspeicherung weiter aus! |
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung gespeicherter Telefon- und Internet-Daten weiter eingeschränkt. Eine Verwendung der Daten ist nun nur noch unter strengen Vorgaben zulässig, beispielsweise wenn das Leben eines Menschen oder “der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes” gefährdet ist. So darf nur dann auf die Daten zugegriffen werden, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt. Zudem muss der Verdacht durch Tatsachen begründet sein und die Lösung des Falles auf eine andere Weise wesentlich erschwert oder ganz unmöglich sein. Eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des zum 1. Januar in Kraft getretenen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, welches vorsieht alle Telefon- E-Mail- und Internetdaten der Bundesbürger aufzuzeichnen und für sechs Monate zu speichern, steht noch aus und wird für 2009 erwartet. Zeitgleich zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich auch der Europäische Gerichtshof mit dem Thema, da Irland wegen formaler Mängel Klage gegen das Gesetz, welches auf einer EU-Richtlinie basiert und deshalb in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt wird bzw. angewandt werden soll, erhoben hat. Die Totalprotokollierung der Verbindungsdaten ist mehr als umstritten. Nicht nur sämtliche Bürger und Datenschutzverbände in Europa haben dieses Gesetz stark kritisiert. Die British Telekom weigert sich beispielsweise, das Gesetz umzusetzen und die Verbindungsdaten, welche sie eigentlich speichern sollte, aufzuzeichnen. Man kann also sehen, dass eine endgültige Entscheidung im Thema Vorratsdatenspeicherung noch längst nicht gefallen ist. Auch in vielen anderen Bereichen wo unsere Privatsphäre und Freiheit in Gefahr ist, ist es noch durchaus möglich Einfluss zu nehmen. Deshalb lassen wir uns von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts motivieren um weiter „am Ball zu bleiben“ und für unsere Bürger- und Freiheitsrechte zu kämpfen.
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