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Unter AZZ ansehen finden Sie neu die 4. Ausgabe der AZZ sowie eine Sonderausgabe, einzig dem Thema Mobilfunk gewidmet!
 
Verfassungsbeschwerde gegen ELENA PDF Drucken E-Mail

Es ist erst wenige Wochen her, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Datensicherheit der deutschen Bürger befassen musste (und auch in deren Sinn entschied und die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nichtig erklärte) und schon wieder müssen sich die Richter in Karlsruhe mit einem Fall zum Thema „Datensammelwut“ befassen. Dieses Mal geht es um „ELENA“, den neu eingeführten elektronischen Entgeltnachweis. Hierbei müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2010 jeden Monat die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer, Richter, Beamten und Soldaten an die „Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung“ senden. Dort werden diese dann für fünf Jahre gespeichert. Als Ziel wird u.a. angegeben, dass damit die Bürokratie abgebaut werden soll.
Viele Datenschutzorganisationen sehen darin jedoch nur eine neue Form einer Vorratsdatenspeicherung und haben deshalb eine erneute Massenverfassungsbeschwerde beschlossen. Erstellt und eingereicht wurde diese Verfassungsbeschwerde von den beiden Anwälten Meinhard Sterostik und Dominik Boecker.
Beteiligen kann und soll sich aber wieder jeder Betroffene, also jeder Arbeitnehmer der Bundesrepublik. Die Zeit drängt, denn eine Mitzeichnung der Petition ist nur bis zum Montag, den 29. März 2010 möglich (wurde verlängert). Mehr Infos, sowie die Möglichkeit sich an der Petition zu beteiligen finden Sie unter  

https://petition.foebud.org/ELENA .

Lassen Sie uns wieder gemeinsam daran teilnehmen, damit auch hier wieder ein Erfolg im Namen der Datensicherheit und der Privatsphäre erzielt werden kann.

 
Mobilfunknetz = Überwachungsnetz! PDF Drucken E-Mail

 

Am Samstag, 14. November 2009 fand in Stuttgart eine Demo (Veranstalter: ABStrahl.de) gegen den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze statt. Elektrosensible Menschen haben diese Demo organisiert und machten mit dieser Demo auf ihre Not aufmerksam, dass Ihnen durch den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze der Raum zum Leben entzogen wird. In Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil der elektrosensiblen Menschen nach offiziellen Angaben ca. 6% beträgt und ihr Ruf von den verantwortlichen Politikern permanent ignoriert wird, empfinden wir diese allgegenwärtige Mobilfunkverstrahlung als "Strahlen-Terrorismus"!

Wir empfehlen zu diesem Thema die Vorträge von Prof. Hans-Christof Scheiner und Uli Weiner  auf der Seite www.anti-zensur.info unter dem Menü Themen/Referate.

Als AGB haben wir diese Demo mit aktiver Teilnahme und einem Infostand unterstützt. Dabei möchten wir die tieferen Beweggründe für diesen unsinnigen Ausbau des Mobilfunknetzes ans Licht bringen, denn:

Mobilfunknetz = Überwachungsnetz!

Vordergründig wird uns erklärt, dass der Handyempfang lückenlos sein muss, dahinter verbirgt sich jedoch die Absicht, dass das Überwachungsnetz lückenlos sein muss. Es darf keine überwachungsfreien Räume mehr geben!
Warum müssen alle Handynutzer ihre Personalausweisnummer registrieren lassen?Jeder, der ein Handy benutzt, ist automatisch im Überwachungsnetz gefangen! Der Chip im Handy, der von den allgegenwärtigen Sendemasten geortet wird, ist die Vorstufe vom Chip unter der Haut!

Ein Informationsblatt zum Thema Mobilfunk mit Schwerpunkt der gesundheitlichen Auswirkungen erklärt das Wichtigste in Kürze und ist sehr gut zum Verbreiten geeignet: 

>> Download: Flyer Mobilfunk (.pdf)

Für alle, die aktiv werden möchten:

>> Download: Mobilfunkturm - Was Sie tun können (.pdf)

 
Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung PDF Drucken E-Mail

Nun ist es also offiziell: Die Speicherung von Verbindungsdaten der Telekommunikation ist nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Damit entschieden die Karlsruher Richter erneut im Sinne der Kläger (viele Bürger und Datenschutzverbände, u.a. die AGB). Das Urteil reiht sich damit in andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein (wie beispielsweise das Volkszählungsgesetz 1983, das Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 oder kürzlich dem Urteil zur Online-Durchsuchung). Die Folge ist, dass die gespeicherten Daten nun „unverzüglich zu löschen“ seien und dass die Regierung sich nun um ein neues Gesetz bemühen muss, um die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Kurz nach der Urteilsverkündigung kündigte bereits Manfred Weber, der Vize-Chef der christlich-konservativen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament an, die bestehende Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Allerdings schließt das aktuelle Urteil eine Vorratsdatenspeicherung nicht generell als verfassungswidrig aus. Stattdessen wurde nur das aktuelle Gesetz (welches weit über die eigentlichen Vorgaben der EU hinausging) für nichtig erklärt und die Politik aufgefordert, ein neues, verfassungskonformes Gesetz zu entwerfen. Dabei sollen zwar weiterhin die Telekommunikationsdaten der Bundesbürger erfasst und gespeichert werden, allerdings strengeren Vorgaben unterliegen und bei einer Verwendung der Daten entweder der Betroffene darüber informiert werden oder ein richterlicher Beschluss notwendig sein.

Vielen Datenschützern geht diese Regel allerdings nicht weit genug. Sie hätten sich gewünscht, dass sich auch Deutschland gegen die Richtlinie der EU stellt, wie dies momentan noch in Österreich, Schweden oder Rumänien der Fall ist. Denn dadurch, dass die Speicherung von Daten aller Bürger auf Vorrat prinzipiell verfassungskonform ist, wird weiterhin das fiktive Recht auf Sicherheit dem Grundrecht auf Freiheit vorgezogen. Und die Bürger geben den Datenschützern recht. Einer am Dienstag vorgestellten infas-Umfrage zufolge wird die Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt - kein anderes "Sicherheitsgesetz" stößt auf so starke Ablehnung.

Das Urteil vom Dienstag ist also nur ein kleiner Teilerfolg in dem Kampf um unsere Bürgerrechte. Deshalb lasst uns das Urteil als eine Ermutigung sehen, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen. Denn die Gefahren der Überwachung, ob von staatlicher oder privater Seite (wie beispielsweise durch Unternehmen wie Google oder facebook) nehmen mit Sicherheit nicht ab.

 
Mini-Chip kommt PDF Drucken E-Mail
Neue Chips werden durch ein nanotechnologisches Verfahren in Tinte integriert. Sie werden dadurch wesentlich preiswerter als die bisherigen Funketiketten mit Silizium-Chip. Sie können auf beliebige Oberflächen gedruckt werden. Die Tinte kann sogar leistungsfähige, aufladbare Nanobatterien enthalten (Technisches Detail: Papierakkus bewältigen 40.000 Zyklen des Ladens und Entladens).

„Die Kontrolle und Vernetzung von Waren wird damit bedeutend günstiger, einfacher und umfassender.“

http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de/aktuell/2010_02_04_Chip.php .

 
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